Glossar
Hier finden Sie eine Übersicht und Erläuterung wichtiger Begriffe rund um die Themen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit.
Übersicht
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung ist eine spezielle Form des Personalleasings, bei der Arbeitnehmer von einem Verleiher an einen Entleiher überlassen werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Im Handwerksbereich ermöglicht diese Praxis Betrieben, flexibel auf wechselnde Auftragslagen zu reagieren und Personalengpässe zu überbrücken. Der Leiharbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch vorübergehend beim Entleiher. Diese Flexibilität unterstützt Handwerksbetriebe dabei, ihre Projekte termingerecht und in hoher Qualität abzuschließen.
AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern in Deutschland. Es soll den Schutz der Leiharbeitnehmer gewährleisten und Missbrauch verhindern. Im Handwerk legt das AÜG fest, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer überlassen werden dürfen, welche Rechte sie haben und welche Pflichten Ver- und Entleiher erfüllen müssen. Das Gesetz sorgt für Transparenz und Fairness im Personalleasing.
Arbeitsrechtliche Absicherung
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern in Deutschland. Es soll den Schutz der Leiharbeitnehmer gewährleisten und Missbrauch verhindern. Im Handwerk legt das AÜG fest, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer überlassen werden dürfen, welche Rechte sie haben und welche Pflichten Ver- und Entleiher erfüllen müssen. Das Gesetz sorgt für Transparenz und Fairness im Personalleasing.
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto erfasst die geleisteten Arbeitsstunden eines Mitarbeiters und ermöglicht flexible Arbeitszeitenregelungen. Überstunden können angesammelt und später in Form von Freizeit oder zusätzlichem Gehalt ausgeglichen werden. Im Handwerk bietet ein Arbeitszeitkonto den Vorteil, dass saisonale Schwankungen besser abgefedert werden können und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer flexibler auf Auftragsspitzen reagieren können.
Branchenzuschlag
Branchenzuschläge sind tariflich vereinbarte Zuschläge zum Grundlohn von Leiharbeitnehmern in bestimmten Branchen. Sie sollen sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzdauer ein branchenübliches Gehalt erhalten. Im Handwerk tragen Branchenzuschläge dazu bei, faire Löhne zu gewährleisten und die Attraktivität der Zeitarbeit für qualifizierte Fachkräfte zu erhöhen.
Einarbeitungszeit
Die Einarbeitungszeit ist die Phase, in der ein neuer Mitarbeiter in seine Aufgaben eingeführt wird und sich mit den Abläufen im Entleihbetrieb vertraut macht. Diese Zeit kann je nach Komplexität der Aufgaben variieren und ist entscheidend für die Integration des Mitarbeiters ins Team sowie für die Qualität der geleisteten Arbeit. Im Handwerk ist eine gründliche Einarbeitung besonders wichtig, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Einsatzort
Der Einsatzort ist der Ort, an dem der Leiharbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Im Handwerk kann dies eine Baustelle oder ein Werkstattbetrieb sein und erfordert oft Flexibilität von den Arbeitnehmern hinsichtlich wechselnder Einsatzorte. Ein klar definierter Einsatzort im Überlassungsvertrag hilft beiden Parteien, Missverständnisse zu vermeiden und logistische Herausforderungen zu bewältigen.
Entleiher
Der Entleiher ist das Unternehmen, das Leiharbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen anfordert und in seinem Betrieb einsetzt. Im Handwerk kann dies ein Bauunternehmen oder ein spezialisierter Handwerksbetrieb sein, der temporär zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Der Entleiher profitiert von der Flexibilität und der schnellen Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter ohne langfristige Bindungen. Gleichzeitig trägt er die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften am Einsatzort.
Equal Pay
Equal Pay bedeutet „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. In der Arbeitnehmerüberlassung im Handwerk bedeutet dies, dass Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzdauer im Entleihbetrieb denselben Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Entleihers. Diese Regelung soll Lohndumping verhindern und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Equal Pay trägt dazu bei, dass Leiharbeitnehmer angemessen entlohnt werden und sich nicht benachteiligt fühlen.
Fachkräftevermittlung
Fachkräftevermittlung ist ein Dienstleistungsangebot, bei dem spezialisierte Agenturen qualifizierte Handwerker an Unternehmen vermitteln. Anders als beim Personalleasing werden die vermittelten Fachkräfte direkt beim suchenden Unternehmen angestellt. Dies bietet Vorteile für beide Seiten: Unternehmen erhalten passgenau qualifiziertes Personal, während Fachkräfte langfristige Beschäftigungsperspektiven bekommen. Im Handwerk ist die Fachkräftevermittlung besonders wertvoll, da sie hilft, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Projekte mit gut ausgebildeten Mitarbeitern besetzt sind.
Flexibilitätsprämie
Eine Flexibilitätsprämie ist eine zusätzliche Vergütung für Leiharbeitnehmer, die besonders flexibel in Bezug auf Einsatzorte oder Arbeitszeiten sind und kurzfristig auf wechselnde Anforderungen reagieren können. Im Handwerk kann diese Prämie Anreize schaffen, um qualifizierte Fachkräfte zu motivieren und deren Bereitschaft zur Übernahme kurzfristiger Einsätze zu erhöhen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dessen tatsächlichem Ende. Sie soll beiden Parteien ausreichend Zeit geben, sich auf die Beendigung des Vertrags vorzubereiten und gegebenenfalls Ersatz zu finden oder neue berufliche Perspektiven zu suchen.
Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer sind Mitarbeiter, die von einem Zeitarbeitsunternehmen an verschiedene Einsatzunternehmen verliehen werden. Im Handwerkssektor können Leiharbeitnehmer kurzfristig eingesetzt werden, um Auftragsspitzen abzudecken oder spezielle Fähigkeiten bereitzustellen. Sie bleiben beim Verleiher angestellt und genießen dessen arbeitsrechtliche Absicherung. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies eine flexible Personalplanung ohne langfristige Verpflichtungen.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte niedrigste Stundenlohn, den ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zahlen muss. Auch in der Zeitarbeit gilt der Mindestlohn als Untergrenze für die Bezahlung von Leiharbeitnehmern im Handwerk. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Anstellungsform fair entlohnt werden.
Personalleasing
Personalleasing, auch als Arbeitnehmerüberlassung bekannt, ist ein Modell, bei dem ein Unternehmen (Verleiher) seine Mitarbeiter temporär an ein anderes Unternehmen (Entleiher) ausleiht. Im Handwerk ermöglicht Personalleasing den Entleihern, flexibel auf Auftragsspitzen oder personelle Engpässe zu reagieren. Der Verleiher bleibt der rechtliche Arbeitgeber und übernimmt administrative Aufgaben wie Lohnabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge.
Qualifizierungsmaßnahmen
Qualifizierungsmaßnahmen sind Fort- oder Weiterbildungen zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten.
Sozialversicherungspflicht
Sozialversicherungspflicht bedeutet Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- ubd Arbeitslosenversicherung
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen
Überlassungsvertrag
Ein Überlassungsvertrag regelt Bedingungen der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher
Verleiher
Der Verleiher ist das Zeitarbeitsunternehmen oder Personaldienstleister das Leiharbeitnehmer verleiht